Willkommen bei der WguE
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​Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe und zugunsten Ihrer Mitglieder:
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Gemeinsame Waldbewirtschaftung in der Waldregion unteres Entlebuch, mit professionellen Strukturen. Die Zusammenarbeit ist im Sinne der Genossenschafter langfristig und nachhaltig ausgerichtet.
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Gemeinsame Bewältigung von Naturereignissen wie Stürme, starke Niederschläge,
Erdrutsche, Feuer, Käferbefall, etc.
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Die Wertschöpfung aus der Waldbewirtschaftung soll wenn immer möglich in der Region stattfinden.
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Waldstücke die im Bewirtschaftungsgebiet der Genossenschaft liegen, sollen zertifiziert sein.
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Bündelung des Holzabsatzes und gemeinsamer Auftritt auf dem Holzmarkt.
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Sie profitieren als Mitglied von vielen Vorteilen:
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Sie haben nur einen Ansprechpartner in allen Waldbelangen.
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Komplette Beratung in allen Waldfragen.
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Koordination der Waldnutzung mit Nachbarparzellen, dadurch können sie von besseren Konditionen bei Unternehmen profitieren.
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Durch den Einsatz geeigneter Maschinen und optimalen Arbeitsverfahren auf ihren Holzschlag abgestimmt, können Holzerntekosten gesenkt werden.
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Auf Wunsch organisieren wir für sie die Waldnutzung und Pflege von A bis Z.
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Sie werden über mögliche Förderbeiträge beraten wie z. B. Schutzwald-, Jungwald-, und Waldrandprojekte, Holzerei entlang von Strom- und Telefonleitungen, Natur- und Moorschutz etc.
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Wir bieten aktive Hilfe bei Schäden nach Sturmereignissen an.
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Sie profitieren vom Schutz vor Preiszerfall und von Sonderbonussen ihres Verkaufsrundholzes.
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Sie können Ihren Wald billiger und vereinfacht zertifizieren lassen. Sie kommen dadurch in den Genuss von allfälligen Bonuszahlungen der Werke.
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Durch bessere Verknüpfung mit Verbänden und Organisationen werden die Anliegen der Waldeigentümer besser wahrgenommen.
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Das ändert sich für Sie nicht, wenn Sie Mitglied werden:
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Sie bestimmen weiterhin selber und uneingeschränkt über Ihren Wald.
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Es besteht kein Bewirtschaftungszwang.
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Sie bestimmen weiterhin, wem sie Ihr Holz verkaufen wollen und können dies auch selber tun.
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Die gesetzlichen Bestimmungen für sie als Waldeigentümer bleiben gleich.
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Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet ausschliesslich die Genossenschaft.
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Bedingungen bei einer Mitgliedschaft:
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Sie halten das Waldgesetz ein.
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Sie halten die Vorgaben der Zertifizierung ein.